Garantiebedingungen

Manuelle Gelenkarmmarkise (EM01557, M1100*)

Die empasa GmbH, Im Herrmannshof 10, 91595 Burgoberbach, gewährt dir als Verbraucher in Deutschland eine Garantie von zwei Jahren auf die Funktionalität deiner Gelenkarmmarkise, beginnend mit Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB).

Unsere Garantie beschränkt sich auf durch Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in der Funktionalität der Gelenkarme beim Aus- oder Einfahren der Markise.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktiere uns bitte vorab über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 9805 / 9333 1996. Bitte teile uns hierbei, am besten durch beigefügte Bilder, mit wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Service-Team wird dir im Falle eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz liefern oder eine Gutschrift anbieten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Produkts durch falschen Einbau oder Installation bzw. Nichtbeachtung der Montage-/ Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen und Witterung bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch innerhalb des Zeitraumes vornehmen, beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen ab dem Moment des Erhalts der ersetzten Ware. Die Garantiezeit endet, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 2 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange du dich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren) berufen kannst. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und das dir bei der im Rahmen deiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hättest feststellen können, dass du selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich bist.

Elektrische Gelenkarmmarkise mit Motor (E1200*)

Die empasa GmbH, Im Herrmannshof 10, 91595 Burgoberbach, gewährt dir als Verbraucher in Deutschland eine Garantie von zwei Jahren auf Motor und Funktionalität deiner Gelenkarmmarkise, beginnend mit Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB).

Unsere Garantie beschränkt sich auf Motorschäden und/oder durch Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in der Funktionalität der Gelenkarme beim Aus- oder Einfahren der Markise.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktiere uns bitte vorab über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 9805 / 9333 1996. Bitte teile uns hierbei, am besten durch beigefügte Bilder, mit wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Service-Team wird dir im Falle eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz liefern oder eine Gutschrift anbieten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Produkts durch falschen Einbau oder Installation bzw. Nichtbeachtung der Montage-/ Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen und Witterung bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile, nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Veränderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch vornehmen, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit endet also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 2 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange du dich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren) berufen kannst. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und das dir bei der im Rahmen deiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hättest feststellen können, dass du selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich bist.

Kassettenmarkise (E6710, E3431*)

Die empasa GmbH, Im Herrmannshof 10, 91595 Burgoberbach, gewährt dir als Verbraucher in Deutschland eine Garantie von drei Jahren auf Motor und Funktionalität Ihrer Kassettenmarkise, beginnend mit Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung, sowie Schadensersatz (§ 437 BGB).

Unsere Garantie beschränkt sich auf Motorschäden und/oder durch Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in der Funktionalität der Gelenkarme beim Aus- oder Einfahren der Markise.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktiere uns bitte vorab über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 9805 / 9333 1996. Bitte teile uns hierbei, am besten durch beigefügte Bilder, mit wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Service-Team wird dir im Falle eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz liefern oder eine Gutschrift anbieten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Produkts durch falschen Einbau oder Installation bzw. Nichtbeachtung der Montage-/ Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen und Witterung bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Veränderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch innerhalb des Zeitraumes vornehmen, beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen ab dem Moment des Erhalts der ersetzten Ware. Die Garantiezeit endet, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 3 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange du dich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren) berufen kannst. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und das dir bei der im Rahmen deiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hättest feststellen können, dass du selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich bist.

Vollkassettenmarkise (E6100, E6900*)

Die empasa GmbH, Im Herrmannshof 10, 91595 Burgoberbach, gewährt dir als Verbraucher in Deutschland eine Garantie von drei Jahren auf Motor und Funktionalität deiner Vollkassettenmarkise, beginnend mit Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB).

Unsere Garantie beschränkt sich auf Motorschäden und/oder durch Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in der Funktionalität der Gelenkarme beim Aus- oder Einfahren der Markise.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktiere uns bitte vorab über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 9805 / 9333 1996. Bitte teile uns hierbei, am besten durch beigefügte Bilder, mit wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Service-Team wird dir im Falle eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz liefern oder eine Gutschrift anbieten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Produkts durch falschen Einbau/Installation bzw. Nichtbeachtung der Montage-/Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen / Witterung bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Veränderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch innerhalb des Zeitraumes vornehmen, beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen ab dem Moment des Erhalts der ersetzten Ware. Die Garantiezeit endet, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 3 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange du dich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren) berufen kannst. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und das dir bei der im Rahmen deiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hättest feststellen können, dass du selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich bist.

Vollkassettenmarkise SUPREME

Die empasa GmbH, Im Herrmannshof 10, 91595 Burgoberbach, gewährt dir als Verbraucher in Deutschland eine Garantie von fünf Jahren auf Motor und Funktionalität deiner Vollkassettenmarkise, beginnend mit Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB).

Unsere Garantie beschränkt sich auf Motorschäden und/oder durch Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in der Funktionalität der Gelenkarme beim Aus- oder Einfahren der Markise.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktiere uns bitte vorab über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter + 49 (0) 9805 / 9333 1996. Bitte teile uns hierbei, am besten durch beigefügte Bilder, mit wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Service-Team wird dir im Falle eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz liefern oder eine Gutschrift anbieten.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Produkts durch falschen Einbau/Installation bzw. Nichtbeachtung der Montage-/Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen / Witterung bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Veränderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch innerhalb des Zeitraumes vornehmen, beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen ab dem Moment des Erhalts der ersetzten Ware. Die Garantiezeit endet, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 5 Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange du dich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren) berufen kannst. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und das dir bei der im Rahmen deiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hättest feststellen können, dass du selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich bist.

*Diese Nummer findest du in der Gebrauchs-/ Montageanleitung deiner Markise unter „Technische Daten“.