Batteriegesetz und Altgeräte
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!
Altbatterien enthalten Schadstoffe oder Schwermetalle, die Schaden an unserer Gesundheit oder der Umwelt verursachen. Außerdem können sie recycelt werden, da sie wertvolle Rohstoffe wie Zink, Eisen und Nickel enthalten.

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zeigt dir, dass Altbatterien im Sinne der umweltgerechten Behandlung, Entsorgung oder Wiederverwertung getrennt gesammelt werden müssen. Sind unter diesem Symbol zusätzlich die Zeichen „Pb“, „Cd“, oder „Hg“ aufgeführt, enthalten die Batterien entweder Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg). Dies sind Schwermetalle, welche bei falscher Anwendung nicht nur der Umwelt, sondern auch deiner Gesundheit starke Schäden zufügen können und aus diesem Grund getrennt entsorgt werden müssen.
Wir weisen darauf hin, dass du als Endkunde gemäß §11 BattG verpflichtet bist, deine Altbatterien nicht in der Mülltonne zu entsorgen. Stattdessen sind sie unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle für Altbatterien (z. B. lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof), oder in jedem Geschäft mit Elektroartikeln in deiner Nähe in dafür bereitgestellten Sammelbehältnisse abzugeben. Dort können Batterien fachgerecht behandelt, verwertet und entsorgt werden.
Bitte beachte, dass bei Lithiumbatterien die Batteriepole aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe mit Klebestreifen isoliert werden sollten.
Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten gemäß §18 ElektroG
Gemäß §17 ElektroG sind wir als Vertreiber Elektro- und Elektronikgeräte von unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
Elektroaltgeräte online entsorgen Rücknahmeinformation zu nicht versandfähigen Elektroaltgeräten
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Altgeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die recycelt und wiederverwendet werden können. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass Rohstoffe, wie Edelmetalle und Kunststoffe, nicht durch unsachgemäßer Entsorgung im Hausmüll verloren gehen. Das dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:

Zusätzlich verweisen auf die gesetzliche Verpflichtung, dass alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten vor Abgabe dieser Geräte sicherstellen müssen, dass Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sind, sofern diese nicht von den Altgeräten umschlossen sind. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenfrei zur Entsorgung abzugeben.
Zur Erfüllung unserer Informationspflichten nach §18 Abs. 2 Satz 3 ElektroG (Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben) nehmen wir Bezug auf die Veröffentlichung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und deren ermittelten Zahlen unter:
https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/